__ ja ebenfalls Aussagen machte und den Vorfall auch so schilderte. Die Aussagen von ihr sind nämlich nicht völlig unverwertbar, es darf nur nicht darauf abgestellt werden, soweit es sich um ein ausschlaggebendes Beweismittel handelt. Und das ist hier angesichts der weiteren Aussagen von L.________ und K.________ nicht der Fall. Das Konfrontationsrecht bedeutet im Übrigen auch nicht, dass man eine Aussage nur verwerten könnte, wenn der Beschuldigte dem Opfer Fragen stellen kann. Vielmehr besteht das Konfrontations- bzw. Fragerecht dort, wo einer Aussage ausschlaggebende Bedeutung zukommt.