Im Unterschied aber zu G.________ kommt hier der Aussage des Opfers keine ausschlaggebende Bedeutung zu. Es handelt sich bei ihrer Aussage nicht um das einzige Beweismittel, welches die Täterschaft von A.________ und das Tatvorgehen sowie die Tatfolgen beschreiben. Vielmehr haben L.________ und K.________ beide von einer Frau erzählt – und dabei handelt es sich offensichtlich um N.________ – welche sich unmittelbar nach dem selbst erlebten Vorfall zu ihnen gesellte und