13.6 Rechtliche Würdigung 13.6.1 Versuchte einfache Körperverletzung und Tätlichkeiten: Objektiver und subjektiver Tatbestand Bezüglich der generell-abstrakten Ausführungen zum Tatbestand der einfachen Körperverletzung und der Tätlichkeiten kann vorab auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 964 f. und 978 f., S. 19 f. und 33 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).