43 Beschuldigte – nachdem sie zu Boden gefallen ist – absichtlich auf diese trat, um sie zu beschädigen. Alles in allem ist letztlich festzustellen, dass der in Ziff. I.3. der Anklageschrift angeklagte Sachverhalt unter Einbezug der objektiven Beweismittel beweismässig rechtsgenügend erstellt ist. 13.6 Rechtliche Würdigung