132, 653]) bestehen letztlich keine Zweifel. So begab er sich nach dem Vorfall gemäss eigenen Angaben in hausärztliche Behandlung, indes waren weder eine Nachkontrolle noch die Einnahme von Medikamenten nötig (pag. 655). Diese Aussagen von J.________ werden durch die entsprechende Fotodokumentation seiner Verletzungen (datierend vom 20. Juli 2018; pag. 132) gestützt. Darüber hinaus findet sich auf der Fotodokumentation ein Praxisstempel (ink. Unterschrift) von Dr. AD.________. Im Hintergrund der aufgenommenen Fotos ist zudem eindeutig zu erkennen, dass diese in einer Arztpraxis aufgenommen wurden.