42 Schnelltest auf Amphetamine, THC, Kokain und Benzodiazepine), lassen letztlich keinen Zweifel mehr offen. Entsprechend bedurfte es – entgegen den Ausführungen der Verteidigung – nicht eine Fotokonfrontation (mit allem Drum und Dran, d.h. einer Mehrzahl von Vergleichspersonen, etc.) wie in der Eingabe vom 6. August 2019 moniert bzw. gefordert wurde (pag. 561 ff.).