hof/AE.________(Ort)/Postautobahnhof viele Leute unterwegs sind, ergeben sich letztlich keine Zweifel an der Identifikation des Beschuldigten als Täter zum Nachteil des körperlichen Übergriffs z.N. von J.________: Die zeitliche und örtliche Nähe des Beschuldigten, offensichtlich richtige und zutreffende Signalementsangaben, die auffällige Gangart mit den tief sitzenden Hosen, die psychische Auffälligkeiten (die denn auch zu einer ärztlichen FU geführt haben), abgerundet mit dem Eindruck, dass der Täter unter Drogen stand (bestätigt mit dem positiven Drogen-