Die Fotos müssen am 20. Juli 2018 auf der Polizeiwache Bahnhof entstanden sein, denn diese Ortsangabe ergibt sich aus dem Drogen- Schnelltest (pag. 129), dem Ort der Einvernahme mit dem Beschuldigten (pag. 140) und dem Hinweis, dass nach der Einvernahme der Beschuldigte nach dem Inselnotfall geführt worden sei (Fremdgefährdung) und dort von der Notfallpsychiaterin eine fürsorgerische Unterbringung (FU) verfügt worden sei, in deren Folge der Beschuldigte ins Psychiatriezentrum Münsingen (PZM) geführt worden sei (pag. 128) – allerdings findet sich in den Akten zu diesem Aufenthalt im PZM kein ärztlicher Bericht oder dergleichen. Auch wenn wochentags um die Mittagszeit rund um den Bahn-