«Der Polizist hat mir auf dem Handy ein Foto des Herrn gezeigt, worauf ich bestätigen konnte, das ich von dieser Person angegriffen worden war. Ich bestätige auf entsprechende Frage, dass ich den Mann dabei nicht live gesehen habe» (pag. 654). Seitens des zuständigen Einsatzleiters (EL-Fall) wurde der lapidare Hinweis angebracht, die Fotos seien lediglich als Identifikation verwendet worden, womit diese auch in keinem Rapport erwähnt worden seien (pag. 739). Ein solches Vorgehen ist nicht lege artis und verstösst gegen die Dokumentationspflicht, indes macht es das ganze Identifikationsprozedere deswegen nicht ungültig bzw. führt nicht zur entsprechenden Unverwertbarkeit.