41 nahme wurde J.________ dann noch gefragt, ob es sich bei der damals angehaltenen Person eindeutig um den Täter gehandelt habe, worauf er zur Antwort gab «Ja das kann ich so bestätigen» (pag. 135), um auf die Anschlussfrage anzugeben, er habe die Person aufgrund der weissen Hosen und des gesamten Erscheinungsbildes wegen klar wiedererkennen können (pag. 135). Nur nebenbei sei erwähnt, dass G.________ einen Tag zuvor, d.h. am 25. Juli 2018, ähnlich befragt worden ist.