Die Alarmierung der Polizei durch J.________ erfolgte am 20. Juli 2018, 11.56 Uhr (pag. 126). Wann genau der Beschuldigte in der Folge gestützt auf die Signalementsangaben von J.________ (und G.________) bei den Postbushaltestellen polizeilich angehalten werden konnte, ist nicht klar. Aufgrund des aktenkundigen Dro- gen-Schnelltests, durchgeführt um 12.23 Uhr in der Bahnhofwache Bern (pag. 129), ist davon auszugehen, dass die Anhaltung der Grössenordnung nach innert 15 bis 20 Minuten nach dem Vorfall z.N. von J.________ stattgefunden hat.