40 Das Gericht hat keine Zweifel, dass es sich bei der Person, die am 20.07.2018 beim AE.________(Ort) in Bern mit der flachen Hand ins Gesicht von J.________ schlug und danach auf dessen Sonnenbrille trat, um A.________ handelt. Der angeklagte Sachverhalt wird deshalb als erstellt erachtet.