_ war völlig frei, sich das Bild des Beschuldigten anzusehen, es mit seiner Erinnerung zu vergleichen und festzustellen, ob er dabei den Täter erkennt. Seine Erinnerung war damals noch sehr frisch. Er hat vor Gericht ausgeführt, anhand welcher Merkmale er den Täter identifizieren konnte, und er gab auch an, dass er sich sicher war, dass alles übereinstimmte. Schliesslich hat er den Täter auch im Gerichtssaal anhand der Gesichtsform wiedererkannt, obwohl dieser anders angezogen war, etliche Kilos zugenommen und eine andere Frisur hatte.