sammensackt und einen kurzen Moment benommen auf dem Velo kauernd verbleibt, der wurde von einem Menschen mit voller Wucht attackiert; kommt erst noch dazu, dass der Beschuldigte selbst fast gestrauchelt/gestürzt ist in der unmittelbaren Folge des Schlages. An dieser Beurteilung vermag die Tatsache, dass die Faust des Beschuldigten am Kopf von I.________ letztlich abglitt, nichts zu ändern; jedenfalls kann – entgegen dem Anzeigerapport (pag. 110) – nicht von «nur streifte» gesprochen werden. Aus der Videoaufnahme der Überwachungskamera ergibt sich aber auch, dass es seitens des Opfers keine Provokationen gegenüber dem Beschuldigten gab;