36 nende Beschuldigte von einem unbekannten «Herr AA.________» von hinten fotografiert worden ist (vgl. pag. 730). Im Übrigen zeigt die Videosequenz exemplarisch das typischen Tatvorgehen des Beschuldigten, d.h. körperliche Übergriffe mittels heftigem Faustschlag oder Schlag mit der offenen Hand aus dem Nichts. Die Videosequenz zeigt aber auch, dass die Schilderung des Geschehens durch den Beschuldigten völlig an den Tatsachen vorbeigeht und auf seine Ausführungen nicht abgestellt werden kann.