Die Aussagen von I.________ stimmen mit den Videoaufnahmen überein. Hingegen jedoch schilderte der Beschuldigte das Geschehen völlig anders. Entgegen seinen Aussagen ist es vielmehr aber so, dass er gezielt hinter I.________ durchläuft und ihn im Vorbeigehen mit voller Wucht gegen den Hinterkopf schlägt. Von einem zufälligen Zusammenstossen vor dem Lift kann keine Rede sein. Man sieht deutlich, dass das Opfer unverzüglich stürzt, sich aufzurappeln versucht, und dann zunächst einen Moment am Boden sitzen bleibt, während der Beschuldigte sich in raschem Tempo entfernt.