der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Der Vollständigkeit halber werden die objektiven Beweismittel vorliegend nochmals wiedergegeben: 3.2.1. Objektive Beweismittel 3.2.1.a. Foto des flüchtenden Beschuldigten (pag. 730) Seitens des Gerichts wurde bei der Polizei in M.________ das vom Melder AA.________ erstellte Foto ediert. Auf diesem Foto sieht man den Beschuldigten von hinten, wie er vom Bahnhof M.________ wegrennt. 3.2.1.b. Arztbericht von I.________ (pag. 675 f.)