Es sei von einem leichten Schlag auf den Hinterkopf auszugehen. Der Geschädigte sei nach dem Vorfall direkt an eine Sitzung gegangen, habe gearbeitet und sei offenbar erst spät abends ins Spital gegangen. Ein Kausalzusammenhang zum Schlag sei nicht auszumachen. Die Verspannung könne auch vom Sitzen herrühren. Deshalb handle es sich höchstens um eine Tätlichkeit. Dafür spreche, dass der Geschädigte die Polizei nicht alarmiert habe und einfach weitergelaufen sei. Das Misstrauen gegenüber schwarzen Männern sei nicht Gegenstand einer Körperverletzung.