12.2 Vorbringen der Verteidigung Die Verteidigung führte in ihrem Parteivortrag vor oberer Instanz aus (pag. 2133), es werde ein Freispruch beantragt oder eine Verurteilung wegen Tätlichkeiten und nicht wegen Köperverletzung. Es werde gesagt, der Beschuldigte habe mit voller Wucht auf den Kopf des Geschädigten geschlagen. Dies lasse sich anhand der Vi-