97 ff.) war davon keine Rede, indes wurde diese Einvernahme seitens der Polizei relativ kurz gehalten und beschränkte sich zur Hauptsache auf das Tatgeschehen und die Ermittlung der Täterschaft. Indes wurde neben dem Nasenbluten seitens von H.________ auch ein «Druck in der Nase und im Kopf» erwähnt (pag. 98, Z. 38), was ohne Weiteres in Einklang steht mit der später erwähnten Prellung am Kopf, sowie den psychischen Beeinträchtigungen, die sich nicht nur aus den Schilderungen gegenüber der Polizei ergeben, sondern sich auch in der Hauptverhandlung wie einen roten Faden durch die Ausführungen des Geschädigten ziehen.