_ gibt es keine objektiven Beweismittel, namentlich keine Spital- und Arztberichte. Indes decken sich vorab seine Aussagen mit den Angaben der Polizei im Anzeigerapport vom 20. August 2018, wonach der Geschädigte sichtlich in einem «Schockzustand» und beängstigt und traumatisiert gewesen sei (pag. 85). Ferner habe die etwas später eingetroffene Sanität den Geschädigten verarztet und zur Kontrolle (betreffend Wange und Nase, eventuell Hirnerschütterung) ins Spital Münsingen überführt (pag.