Alsdann wurde H.________ das von der Polizei am Vortag anlässlich der Intervention wegen der Selbstverletzung gemachte Foto vom Beschuldigten (pag. 100) vorgehalten, worauf Ersterer antwortete (pag. 99): «Das T-Shirt welches der Mann auf dem Foto trägt ist genau dasjenige welches ich gesehen habe. Sein Armband kommt mir auch bekannt vor. Die Augen glaube ich auch zu erkennen. Ich bin fast sicher, dass es derselbe Mann ist.»