Es handelt sich dabei nicht um ein null-acht-fünfzehn T-Shirt, das man an jeder Ecke kaufen kann. Es ist vielmehr ein auffälliges T- Shirt mit einem eher seltenen, in afrikanischen Farben gehaltenen, Aufdruck. Die Polizei hielt H.________ nach dem Vorfall ein Einzelfoto des Beschuldigten vor. Darauf erkannte H.________ den Täter sofort. Es ist ein Foto des Beschuldigten, auf welchem er genau dieses T-Shirt trägt (pag. 100). Dabei handelt es sich um eine Aufnahme, welche von der Polizei am nächsten Tag erstellt wurde, als der Beschuldigte schwer verletzt von der Polizei aufgegriffen und notversorgt wurde.