Der Geschädigte sei sicherlich auch ein wenig vorbelastet. In der Replik ergänzte die Verteidigung, es lägen keine Arztberichte vor, dass H.________ tatsächlich im Spital gewesen sei. Im Gegenteil zum zitierten Urteil habe H.________ zudem nur zwei Tage und nicht fünf Tage Schmerzen gehabt. Es sei zwar zu einem Schlag gekommen, allerdings nicht mit voller Wucht. Es sei zudem kein Sturz angeklagt worden. Auch im Arztbericht sei klar verneint worden, dass es zu einem Sturz gekommen sei.