Die Strafkammern des Obergerichts des Kantons Bern haben in ihrem Urteil SK 18 342 zur Verwertbarkeit von nicht parteiöffentlich befragten Geschädigten festgehalten, dass die Frage der Gewichtung der informellen Angaben eine solche des Beweiswertes sei und nicht eine solche der Verwertbarkeit. Darauf wurde schon in der oben erwähnten Verfügung des Gerichts vom 10.09.2019 hingewiesen. Das Gericht kommt nach der Urteilsberatung zum Schluss, dass nachfolgend beweiswürdigend auf alle von den Opfern und Zeugen gemachten Aussagen abgestellt werden kann. […]