Es ist auch nicht so, dass die Polizei bei den Einvernahmen jeweils sagte, das sei der Täter sondern sie fragten, ob es sich beim Täter um diesen Mann handle, der auf dem Foto abgebildet sei. Hätten die Opfer und Zeugen den Täter nicht erkannt, so hätten sie dies verneinen können. Man kann also keineswegs von einer Täuschung durch die Polizei sprechen. Zudem wurde in zwei Fällen (I.________ und L.________) von einem Zeugen resp. im Falle von L.________ von ihr selber vom Täter ein Foto erstellt. Der Beweiswert dieser Fotos kann kaum ernsthaft in Frage gestellt werden.