Natürlich ist es eher unschön, dass den Opfern und Zeugen jeweils nur ein Foto des Beschuldigten statt eines Fotobogens mit mehreren Personen vorgehalten wurde. Jedoch ist es keinesfalls so wie Rechtsanwalt B.________ behauptete, dass damit die Trefferquote bei 100 % liege. Die Opfer und Zeugen hätten die Wahl gehabt zu sagen, er sei es nicht oder auch, sie seien sich nicht sicher. Es ist auch nicht so, dass die Polizei bei den Einvernahmen jeweils sagte, das sei der Täter sondern sie fragten, ob es sich beim Täter um diesen Mann handle, der auf dem Foto abgebildet sei.