• L.________, N.________ und K.________: Diese drei Vorfälle ereigneten sich kurz nacheinander. L.________ hatte ihren Fotoapparat dabei und machte Fotos vom Beschuldigten (pag. 728). Darauf erkannten die Opfer den Beschuldigten als Täter. • C.________: Sie selber konnte den Täter nicht beschreiben, da sie ihn gar nicht wahrnahm, als er ihr entgegenlief. Hingegen haben ihn sowohl Y.________, als auch Z.________ ziemlich genau beschrieben. Auf Vorhalt der Fotos auf pag. 582 erkannten beide Zeugen den Täter eindeutig.