• I.________: Hier existiert ein Video einer Überwachungskamera, auf welchem die Tat zu sehen und der Beschuldigte zu erkennen ist. Ausserdem hat der Melder und Zeuge, Herr AA.________, den flüchtenden Täter von hinten fotografiert (pag. 729). Darauf kann man den Beschuldigten erkennen. • J.________ und G.________: Kurz nachdem der Vorfall der Polizei gemeldet wurde, hielt die Polizei den Beschuldigten in der Nähe der Tatorte an und erstellte zwei Bilder (pag. 740 f.). Beide Opfer erkannten den Beschuldigten auf Vorhalt der Fotos aufgrund der Kleidung.