Es ist ein Foto des Beschuldigten, auf welchem er genau dieses T-Shirt trägt (pag. 100). Dabei handelt es sich um eine Aufnahme, welche von der Polizei am nächsten Tag erstellt wurde, als der Beschuldigte schwer verletzt von der Polizei aufgegriffen und notversorgt wurde. Es wird auf den dazugehörigen Berichtsrapport der Kantonspolizei vom 30.05.2018 verwiesen (pag. 79 ff.).