Wie bereits eingangs erwähnt, wurden die Opfer nicht parteiöffentlich einvernommen. Zudem stellte Rechtsanwalt B.________ mit Eingabe vom 06.08.2019 den Antrag, die Aussagen betreffend «die angebliche „Identifizierung“ des Beschuldigten von X.________, H.________, J.________, G.________, K.________, Y.________ und Z.________ seien aus dem Recht zu weisen.» (pag. 561 ff.).