Schliesslich muss jede Gegenüberstellung dokumentiert werden, damit das Gericht im Rahmen der Beweiswürdigung den Beweiswert der Gegenüberstellung beurteilen kann. Hiezu gehört mindestens ein Foto von allen Varianten der Gegenüberstellungsgruppe, eine wörtliche Protokollierung der Instruktionen, die den Zeugen gegeben wurden, eine Protokollierung der von den Zeugen vor der Identifizierung gegebenen Täterbeschreibung, eine Protokollierung der Aussagen aller Zeugen und eine Protokollierung auch der Gegenüber-