beck 1992, S. 343 if.; Kette, Rechtspsychologie, Wien 1987, S. 193 f.). Eine Falschidentifizierung kann - neben zufälligen Irrtümern - auch auf einem systematischen Fehler beruhen, welcher vorliegt, wenn bestimmte Merkmale des Gegenüberstellungsverfahrens oder der Zusammensetzung der Gegenüberstellungsgruppe die Wahl des Zeugen auch dann auf den Verdächtigten lenken würden, wenn er tatsächlich nicht der Täter wäre (Köhnken/Sporer, S. 158 ff.). Je geringer die Zahl der gegenübergestellten Personen ist, umso höher ist das Risiko, dass der Verdächtigte mehr oder weniger zufällig als Täter bezeichnet wird;