ldentifizierungsaussagen werden indessen nicht nur durch den Gedächtnisinhalt, sondern auch durch eine Reihe anderer Faktoren beeinflusst. Die Identifizierung eines Tatverdächtigen durch einen Zeugen ist nur dann ein schlüssiges Beweismittel, wenn das Wiedererkennen allein auf die Aehnlichkeit der in der Gegenüberstellung wahrgenommenen Person mit der Gedächtnisrepräsentation dieser Person beim Zeugen zurückgeführt werden kann, und wenn diese Gedächtnisrepräsentation in der Tatsituation angelegt wurde.