Dabei wird davon ausgegangen, dass ein Zeuge in seinem Gedächtnis ein Abbild des Täters bei Begehung der fraglichen Tat speicherte. Ist die Gedächtnisrepräsentation des beobachteten Täters mit der in einer Gegenüberstellung präsentierten Person identisch, dient dies als Beweis dafür, dass diese Person tatsächlich die Tat beging. ldentifizierungsaussagen werden indessen nicht nur durch den Gedächtnisinhalt, sondern auch durch eine Reihe anderer Faktoren beeinflusst.