Bei den Geschädigten J.________ und G.________ wurde die Gegenüberstellung nicht ordnungsgemäss durchgeführt. Sie wurde noch nicht einmal bildlich dokumentiert. Darauf kann nicht abgestellt werden. Ziel einer Gegenüberstellung, das heisst einer Identifizierung von Tatverdächtigen durch Augenzeugen, ist es, die Frage zu prüfen, ob eine Person eine bestimmte Tat begangen hat oder nicht. Dabei wird davon ausgegangen, dass ein Zeuge in seinem Gedächtnis ein Abbild des Täters bei Begehung der fraglichen Tat speicherte.