9. Verwertbarkeit der Aussagen betreffend «Identifizierung» des Beschuldigten 9.1 Vorbringen der Verteidigung Bereits vor der erstinstanzlichen Hauptverhandlung wurde seitens der Verteidigung mit Eingabe vom 6. August 2019 der Antrag gestellt, es seien die Aussagen betreffend die angebliche «Identifizierung» des Beschuldigten von X.________, H.________, J.________, G.________, K.________, Y.________ und Z.________ aus dem Recht zu weisen (pag. 561). Zur Begründung wurde Folgendes ausgeführt (pag.