Allen vorliegend in der Anklageschrift vom 27. Mai 2019 angeklagten Delikten wegen Verletzung der körperlichen Integrität ist gemeinsam, dass sich der Beschuldigte und das jeweilige Opfer nicht gekannt haben, sich zufällig zu Fuss begegnet sind bzw. sich gekreuzt haben und der Beschuldigte aus dem Nichts, ohne Vorwarnung und aus nichtigem Anlass mit der Hand bzw. Faust einmalig und heftig in die Kopf-/Gesichtsregion des völlig überraschten und chancenlosen Opfers eingewirkt hat. Exemplarisch dafür ist der auf dem Überwachungsvideo festgehaltene Übergriff auf I.________ am 12. Juli 2018, gegen 14.00 Uhr, am