8. Vorbemerkungen / Übersicht Von wesentlicher Bedeutung ist, dass der Beschuldigte wegen teilweise ähnlich gelagerter Delikte bereits in einem ordentlichen Verfahren vor Kollegialgericht (Urteil vom 26. Februar 2014 [PEN 13 680], pag. 651 ff. Vorakten Kollegialgericht 1 [VA KG1]) zu einer stationären Massnahme für junge Erwachsene (Art. 61 StGB) verurteilt wurde, welche in einem nachträglichen Verfahren mit Entscheid vom 31. Oktober 2017 aufgehoben und in Anwendung von Art. 62c Abs. 6 StGB an deren Stelle eine stationäre therapeutische Massnahme nach Art. 59 StGB (PEN 17 439, pag.