Im Schreiben der Privatklägerin wird Bezug genommen auf die Befunde der Schädel-, Kiefer- und Gesichtschirurgie des Inselspitals und die dortige Konsultation vom 24. Mai 2019. Entsprechend werden die «nachhaltigen, bleibenden Einschränkungen der Nervenbahnen an der linken Gesichtshälfte» erwähnt, ergänzt mit dem Hinweis «Auch die Schlüsselbeinfraktur ist nicht ausgeheilt und schränkt die täglichen Aktivitäten nebst periodisch auftretenden Schmerzschüben erheblich ein. […] Es muss davon ausgegangen werden, dass diese Einschränkungen und Erschwernisse bleibend sind und die Lebensqualität für alle Zukunft massiv einschränken» (pag.