Vielmehr braucht es eine Gesamtbetrachtung unter Einbezug der gesamten Umstände. Und da ist das Gericht der Überzeugung, dass die Kombination der diversen Verletzungen, zusammen mit dem Umstand, dass sowohl die Sensibilitätsstörung im Gesicht wie auch die Bewegungseinschränkungen und Schmerzen an der Schulter als Folge des Schlüsselbeinbruchs, beides nach heutigem Kenntnisstand bleibender Natur, die dadurch verursachten Einschränkungen im Alltag sowohl in körperlicher wie auch in gesellschaftlicher Hinsicht, und schliesslich auch das Risiko einer Verschlechterung der Problematik mit der gebrochenen