Indes ist das auf den rechtskräftigen Freispruch entfallende amtliche Honorar miteinzubeziehen und der rückzahlungspflichtige Betrag zu reduzieren (auf ein volles Honorar bzw. auf die entsprechende Nachzahlung wurde seitens von Rechtsanwalt B.________ verzichtet). Nicht der Rechtskraft zugänglich sind die Verfügungen betreffend DNA und der biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (Dispositivziffer V.2 und 3), weshalb darüber neu zu befinden ist; auch nicht rechtskräftig werden kann die Verfügung betreffend Rückkehr in den Massnahmenvollzug (Dispositivziffer V.1).