Nicht angefochten ist auch die Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 1'804.05 an den Kanton Bern (Dispositivziffer I), indes werden in der Berufungserklärung zusätzliche Freisprüche beantragt. Hinzu kommt, dass beantragt wurde, die Verfahrenskosten insgesamt unter Rücksichtnahme auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Beschuldigten festzusetzen, so dass die Verfahrenskostenausscheidung nicht in Rechtskraft erwachsen ist.