7 digungs- und Genugtuungsfolgen (pag. 1036). Es ist zunächst festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 15. Mai 2020 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als der Beschuldigte freigesprochen wurde von der Anschuldigung der einfachen Körperverletzung, angeblich begangen am 20. Juli 2018 in Bern zum Nachteil von G.________. Nicht angefochten ist auch die Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 1'804.05 an den Kanton Bern (Dispositivziffer I), indes werden in der Berufungserklärung zusätzliche Freisprüche beantragt.