1. des Freispruchs von der Anschuldigung der einfachen Körperverletzung, angeblich begangen am 20. Juli 2018 in Bern z.N. von G.________, unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten an den Kanton Bern und unter Ausrichtung einer anteilsmässigen Entschädigung für die amtliche Verteidigung; 2. der Schuldsprüche wegen Drohung, begangen am 13. August 2018 in M.________ z.N. von K.________, Tätlichkeit, begangen am 13. August 2018 in M.________ z.N. von L._____