1169 ff.]). Ausserdem wurde seitens der Verteidigung der Antrag gestellt, es seien die medizinischen Akten des Beschuldigten hinter der Bewachungsstation am Inselspital (BEWA) zu edieren (pag. 1169). In der Folge wurden mit Beschluss vom 17. Mai 2021 (pag. 1176 ff.) das Dispensationsgesuch der Privatklägerin erneut gutgeheissen, der Antrag auf Erstellung eines Gutachtens betreffend Auswirkungen der Verletzungen der Privatklägerin abgewiesen und der Antrag auf Edition der medizinischen Akten hinter der BEWA zurzeit abgewiesen; betreffend die Begründung kann auf die Ausführungen im Beschluss verwiesen werden.