Hierauf reichte die Verteidigung mit Schreiben vom 30. April 2021 eine Stellungnahme ein (pag. 1152 ff.) und monierte eine grobe Verletzung des rechtlichen Gehörs. Ausserdem wurde eine neutrale Begutachtung der Privatklägerin beantragt. Hierauf wurde die Dispensationsverfügung der Privatklägerin mit Verfügung vom 3. Mai 2021 in Wiedererwägung gezogen und den Parteien das rechtliche Gehör gewährt (pag. 1156 f.). Die Parteien äusserten sich in der Folge in ihren Stellungnahmen vom 6. Mai 2021 (Generalstaatsanwaltschaft [pag. 1162 f.]) und 10. Mai 2021 (Privatklägerschaft [pag. 1166 f.] und Verteidigung [pag. 1169 ff.]).