Ebenso wurde der Antrag, es sei das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland aufzuheben und zwecks neuer Begründung an die Vorinstanz zurückzuweisen, abgewiesen. Von Amtes wegen wurden im Hinblick auf die Berufungsverhandlung beim behandelnden Arzt der Privatklägerin, Dr. O.________, ein detaillierter Bericht zu ihrem aktuellen Gesundheitszustand betreffend die körperlichen und psychischen Folgen des Übergriffs vom 17. Oktober 2018 (Bericht datierend vom 14. Mai 2021 [pag. 1182 f.]) sowie bei der Universitätsklinik Zürich (Zentrum für Stationäre Forensische Therapie)