4. Es sei eine direkte und unmittelbare Konfrontationsbefragung zwischen der Belastungszeugin N.________ und dem Beschuldigten vor den Schranken des Gerichts durchzuführen (Art. 6 Ziff. 3 lit. d EMRK). 5. Es sei eine direkte und unmittelbare Konfrontationsbefragung zwischen der Belastungszeugin C.________ und dem Beschuldigten vor den Schranken des Gerichts durchzuführen (Art. 6 Ziff. 3 lit. d EMRK). 6. […]