8. Es sei der Beschuldigte wegen einer einfachen Körperverletzung zum Nachteil von C.________ zu verurteilen (Disp. Ziff. 1). Ziff. II des Urteils sei aufzuheben und wie folgt neu zu fassen: Der Beschuldigte wird in Anwendung der in Ziff. 2 erwähnten Bestimmungen und gestützt auf Art. 42, Art. 44, Art. 47 und 49 Abs. 1 StGB 9. zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten unter Anrechnung seiner bisher erstandenen Haft verurteilt und auf die Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme sei zu Gunsten einer ambulanten Massnahme (Art. 63 StGB) zu verzichten (Disp. Ziff. 1)